Käsebier wurde im Jahre 1713 – nach anderen Angaben einige Jahre früher – als Sohn eines Schneiders in Halle an der Saale Fleischergasse und heutigen Mittelstraße Nr. 18 geboren. Wie zu damaliger Zeit üblich, erlernte auch er diesen Beruf, bevor er etwa zwanzigjährig auf die schiefe Bahn geriet und mit dem Glücksspiel begann. Bei seinem ersten großen Diebstahl im heute österreichischen Linz erbeutete er 600 Gulden, mit dieser Summe kehrte er wieder nach Halle zurück und eröffnete dort eine Pferdevermietung. Da ihm diese Arbeit aber auch nicht dauerhaft zusagte, begann er wieder mit seine Gaunereien. So bestahl er zum Beispiel in Dresden den schwedischen Botschafter, in Wien einen Arzt und einen Offizier und in Prag einen katholischen Geistlichen.
Es hatte also nicht unbedingt die Ärmsten der Armen getroffen, allerdings geriet er in den Kreis der Verdächtigen und wurde unter dem Einfluss der Folter einer Hochnotpeinlichen Befragung unterworfen, der er allerdings standhielt und von dem Vorwurf der Dieberei freigesprochen wurde. Nach diesem einschneidenden Erlebnis reiste er nach Berlin und führte dort seine Gaunereien aus, auch bei den zahlreichen Messen in Frankfurt an der Oder trieb er sein Unwesen. Im März des Jahres 1748 reiste er unter dem Namen Andreas Gottlieb Mayer nach Brandenburg. Da er sich dort nicht ausweisen konnte wurde er von dem hochwohlgeborenen Generalleutnant von Münchow arretiert und nach Berlin gebracht, nachdem seine Aussagen zu seiner Herkunft als Lüge enttarnt wurden.
Nur wenige Tage später – am 08. März 1748 – legte er vor dem zusammengetretenen Magistrat ein umfangreiches Geständnis seiner Taten ab. Da er und auch seine Komplizen bei ihren Einbrüchen und Diebstählen niemals Gewalt angewendet haben und er die Taten ohne langes Leugnen zugab wurde er nicht zum Tode verurteilt, sondern das Urteil lautete auf lebenslange Festungshaft in der Spandauer Garnison und das Schlagen zur Staupe, also ein öffentliches Auspeitschen mit der Rute. Friedrich der Große als Preußischer König bestätigte dieses Urteil am 11. August desselben Jahres. Da Käsebier die Bestrafung des Staupenschlages jedoch als ungerecht empfand, erbat er in eine anderen Festung verlegt zu werden, was auch am 24. September geschah.
Als neues Gefängnis wurde die westpreußische Stadt Stettin ausgewählt, wo er sich schnell zum Häftlingsältesten hocharbeitete und die Essensausgabe organisierte. Anfang des Siebenjährigen Krieges 1757 wurde er entlassen, verschieden Quellen zufolge erhielt er von Friedrich dem II. von Preußen (Friedrich der Große) einen Spezialauftrag. Die Auswahl des Verbrechers hatte vermutlich folgen Grund: Käsebier galt als äußerst intelligent, redegewandt und charmant. In unsrer Zeit würde man ihn wohl als SALONLÖWEN bezeichnen. Als preußischer Spion sollte er in das belagerte Prag eindringen, was ihm wohl auch zweimal gelang. Als er beim dritten Mal starke Bedenken äußerte, wurde ihm angedroht, dass er wieder in Festungshaft gebracht würde. So ging er trotzdem in die besetzte Stadt zurück und wurde von den Preußen nie wieder gesehen.
Gerüchten zufolge soll er danach noch einige Jahre in einer abgelegen Ortschaft gelebt haben. Ob dies zutrifft oder er von den österreichischen Truppen, die Prag besetzt hielten als Spion hingerichtet wurde, lässt sich bis heute nicht mehr rekonstruieren. Das Leben und Wirken des vermutlich bekanntesten Verbrechers des 18. Jahrhunderts wurde mehrmals verfilmt, unter anderem 1966 vom Fernsehen der DDR unter dem Titel DER DIEB UND DER KÖNIG und 1972 als Koproduktion zwischen dem Fernsehen der DDR und dem Tschechoslowakischem Fernsehen als DIE GESTOHLENE SCHLACHT mit den bekannten Schauspielern Manfred Krug und Rolf Hoppe.
Weiterführende Literatur:
Kirchschlager, M. (Hrsg.)
Mörder-Räuber-Menschenfresser
3. Auflage
FESTA Verlag/Kirchschlager Verlag, 2006
ISBN: 978-3-86552-024-1