In einer Senke, unmittelbar rechter Hand an der Landstraße von Schiepzig nach Lieskau bei Halle an der Saale, steht selbst für Ortskundige kaum sichtbar ein Gedenkstein von nur geringer Höhe.
Die Inschrift auf dem Sandsteinblock lautet:
Hier
fiel durch Mörderhand
am 11. September 185(8)
Ernst Heinrich Harnisch
Mit diesem Stein hat es folgende Bewandtnis: Der Holzhändler Rosahl aus dem nahegelegenen Schiepzig stiftete den Arbeiter Rose zum Mord am Zimmermann Schliebe aus Lieskau an. Rose sollte für den Auftragsmord eine beträchtliche Summe Geldes erhalten. Der Arbeiter legte sich am 11. September des Jahres 1858 an der Stelle neben den Bach in den Hinterhalt, um dem Zimmermann Schliebe aufzulauern und ihn zu erschießen. Als sich in der Dämmerung eine Person seinem Versteck näherte, drückte Rose ab.
Mit diesem Schuss schrieb Rose unbewusst deutsche Rechtsgeschichte. Der Arbeiter traf nämlich nicht auftragsgemäß den Zimmermann Schliebe sondern den zufällig vorbeikommenden Kantorssohn Ernst Heinrich Harnisch. Der Mord – eine tragische Verwechslung – wurde zu einem Präzedenzfall der Rechtsprechung. Der Arbeiter Rose wurde als Mörder zum Tode verurteilt. Der Anstifter Rosahl bekam die die gleiche Strafe.
Der Kantorssohn Ernst Heinrich Harnisch, das Opfer des feigen Auftragsmordes, wurde nur 17 Jahre alt.