Volkmannrode – Das Rügegericht und die Wüste Kirche

Zuletzt geändert am 8. Dezember 2012 von Birk Karsten Ecke

An der Landstraße zwischen den Dörfern Stangerode und Abberode im Unterharz liegt auf einem sanften Hügel über dem Flüsschen Eine das Rügegericht Volkmannrode. Im Mittelalter stand hier der heute wüste Ort gleichen Namens. Von Volkmannrode sind heute noch die Reste eines aus Stein gemauerten Turmes und eine kleine Hütte, die als Gerichtsstätte diente, erhalten. Volkmannrode zählt zu den zahlreichen mittelalterlichen Wüstungen im Unterharz.


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Erstmals urkundlich erwähnt wurde Volkmannrode zu Zeiten des Kaisers Otto III., der von 996 bis 1002 regierte. Er überschrieb die Siedlung Volkmannrode dem Hochstift Naumburg. 1360 kamen die Grafen von Anhalt in den Besitz des Ortes. Volkmannrode war damals der Hauptort einiger umliegender, heute auch wüst liegender Gemeinden. Volkmannrode gehörte zu Anhalt.

Bild: Die Gerichtshütte am Rügegericht Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtshütte am Rügegericht Volkmannrode.

Bild: Reste eines Turmes - die so genannte Wüste Kirche - am Rügegericht Volkmannrode.

Bild: Reste eines Turmes – die so genannte Wüste Kirche – am Rügegericht Volkmannrode.

In der näheren Umgebung befanden sich im Mittelalter unter anderem Wiebeck, Eskaborn, Doderleben und Allrode (bei Abberode; nicht zu verwechseln mit dem heute noch bestehenden Allrode im Bodetal), die heute völlig verschwunden sind. Die Bewohner ließen sich in den Nachbarorten nieder, behielten aber ihre Felder, Wiesen und Waldanteile. Sie waren auch weiterhin den Grafen von Anhalt gegenüber abgabepflichtig, auch wenn sie zum Teil administrativ anderen Herrschaftsbereichen angehörten. Die heute noch erhaltene Gerichtshütte wurde im 16. Jahrhundert errichtet.

Bild: Die Gerichtshütte des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtshütte des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtshütte des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtshütte des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtshütte des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtshütte des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Die spärlichen Turmreste – Wüste Kirche genannt – könnten noch aus der Zeit der wüsten Siedlung Volkmannrode stammen.

Bild: Die Wüste Kirche am Rügegericht zu Volkmannrode.

Bild: Die Wüste Kirche am Rügegericht zu Volkmannrode.

Bild: Die Wüste Kirche am Rügegericht zu Volkmannrode.

Bild: Die Wüste Kirche am Rügegericht zu Volkmannrode.

Bild: Die Wüste Kirche am Rügegericht zu Volkmannrode.

Bild: Die Wüste Kirche am Rügegericht zu Volkmannrode.

1860 wurde neben der Gerichtshütte noch eine neue Gerichtslinde angepflanzt, nachdem die alte Linde auseinander gebrochen war. Diese Linde hat im Laufe der Jahrzehnte beachtliche Ausmaße angenommen und wurde deshalb als Naturdenkmal ausgewiesen.

Bild: Die Gerichtslinde des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Bild: Die Gerichtslinde des Rügegerichtes zu Volkmannrode.

Seit mindestens 1489 wurden am Ort des Rügegerichtes Volkmannrode zu Walpurgis, das sind der 1. oder 11. Mai, und zu Michaelis, das ist der 29. September, die Niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt und Abgaben und Steuern für die Bauern festgelegt. Verhandelt wurden durch einen Amtsrichter und einen Schöffen aus Harzgerode Jagd- und Forstvergehen, Grenz- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Größere Vergehen wurden an die Fürsten von Anhalt verwiesen, denn nur diese durften die Hohe Gerichtsbarkeit ausüben. Die Teilnahme an der Prozedur war für alle Einwohner der umliegenden Orte Pflicht. Freigestellt wurden nur je zwei Familien aus Stangerode, Abberode und Tilkerode, die aber dafür im nahen Flüsschen Eine Forellen zur Verpflegung des Richters, des Schöffen und des Gerichtspersonals fangen mussten. Derartige Gerichtsverhandlungen fanden am Rügegericht Volkmannrode immerhin bis in das Jahr 1875 statt.

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